Zukunftsvertrag (Niedersachsen)

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In Niedersachsen wurde 2009 ein Zukunftsvertrag mit den Grundzügen für ein Entschuldungsprogramm zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Sie haben später Eingang in das niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (Zweiter Abschnitt: "Entschuldungsfonds") gefunden.

Inhalte des Konzepts[Bearbeiten]

Eckpunkte sind: Kommunen können vom Land Zins- und Tilgungshilfen von bis zu 75 % ihrer bis zum 31.12.2009 aufgelaufenen Kassenkredite erhalten. Der Höchstsatz kommt aber nur in Betracht, wenn er zum Haushaltsausgleich notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Steuerkraft der Kommune unterdurchschnittlich ist, wobei der Dreijahresdurchschnitt der jeweiligen Einwohnergrößenvergleichsgruppe zu Grunde gelegt wird. Voraussetzung ist zudem eine weit überdurchschnittliche Kassenkreditverschuldung mit mindestens 500 € je Einwohner (Durchschnitt 294 €/EW). Die betroffenen Kommunen müssen entweder zu einer Gebietsfusion bereit sein, oder sie müssen ohne Gebietsänderung den Haushaltsausgleich wiederherstellen können. Eine Beteiligung ist bis zum März 2013 möglich.

Zum Stichtag 31.12.2011 betrugen die kommunalen Schulden in Niedersachsen 12,758 Mrd. €, davon waren 4,846 Mrd. € Kassenkredite.

2015: Zusätzliche Hilfen in der Diskussion[Bearbeiten]

Im Juni 2015 kündigte der niedersächsische Innenminister an, über zusätzliche Hilfen für dauerhaft überschuldete Kommunen nachzudenken. Dafür sollten für den Zukunftsvertrag vorgesehene ungenutzte Mittel verwendet werden. Da die Teilnahme am Zukunftsvertrag bestimmte Eigenanstrengungen erfordert, hätten rund 20 Kommunen noch nicht einmal die Voraussetzungen erfüllt, die Hilfen des Zukunftsvertrages zu nutzen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz. Das Konzept für zusätzliche, zeitlich begrenzte Hilfen soll in der zweiten Jahreshälfte 2015 stehen.[1]

2016: Zusätzliches Entschuldungsprogramm für 12 Kommunen[Bearbeiten]

Mit der am stärksten verschuldeten Kommune in Niedersachsen, Cuxhaven, wurde im August 2016 ein Zukunftsvertrag geschlossen, der eine Teilentschuldung vorsieht: 60% der Kassenkredite im Wert von 187,5 Mio. Euro werden der Stadt vom Land abgenommen. Seit 1993 hatte die Stadt keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen können. Im Gegenzug sollen Grund- und Gewerbesteuer angehoben und zusätzlich zur schon bestehenden Kurtaxe eine Tourismusabgabe ("Bettensteuer") eingeführt werden.

Weiterhin verpflichtet Cuxhaven sich, in den kommenden zehn Jahren jährlich nicht mehr als 17,5 Mio. € neue Kredite aufzunehmen. Dies kann nach Einschätzung der Stadt nur gelingen, wenn die Zinsen auf dem derzeit niedrigen Niveau von 1,25% verharren. Nach der Entschuldung hat Cuxhaven noch ca. 204 Mio. € Schulden, davon 174 Mio. € Kassenkredite. Neue Liquidität und somit Spielraum für Zukunftsinvestitionen schafft die Entschuldung nicht, im Gegenteil erwartet die Stadt bis 2016 ein erneutes Anwachsen der Schulden auf 375 Mio. €.[2]

Zeitgleich wurden entsprechende Verträge mit Wilhelmshaven sowie dem Landkreis Helmstedt und vier seiner Kommunen sowie einigen weiteren Kommunen (insgesamt 12) geschlossen; dabei geht es um eine Gesamtsumme von 403 Mio. €.[3]

2016/2017: Verschuldung steigt, Investitionen auch, Kassenkredite sinken[Bearbeiten]

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Schulden der niedersächsischen Kommunen insgesamt in den ersten 9 Monaten des Jahres 2016 um 5,7% auf 13,2 Mrd. € gestiegen, das ist der stärkste Anstieg unter allen Bundesländern.[4] Dieser Anstieg geht jedoch, so die Landesregierung, mit einem Wachstum der kommunalen Investitionen einher, die Defizite der Kommunalhaushalte verringerten sich zuletzt, auch aufgrund höherer Steuereinnahmen. Die kommunalen Kassenkredite haben sich danach von 2015 auf 2016 um 600 Mio. € auf 2,3 Mrd. € reduziert; gemessen am Stand 2010 ist dies eine Halbierung.[5]

2018: Kommunale Verschuldung steigt erneut[Bearbeiten]

Auch in der zweiten Jahreshälfte 2018 ist die Gesamtverschuldung der niedersächsischen Kommunen erneut angestiegen; dies ist dem Kommunalbericht 2018[6] des Landesrechnungshofes zu entnehmen. Nach Auskunft des Rechnungshofes geht dies jedoch auch auf steigende Investitionen zurück, die den Kommunen aufgrund der Niedrigzinsphase finanzierbar erscheinen. Die Liquiditätskredite haben nach diesem Bericht auch 2016 weiter abgenommen (für 2017 lagen dazu noch keine Zahlen vor).

Hildesheim nach 10 Jahren entschuldet[Bearbeiten]

Die Stadt Hildesheim konnte mit Hilfe des Zukunftsvertrages ihre Liquiditätskredite von 207 Mio. € (2011) aufgrund eines 10jährigen Vertrages mit dem Land bis 2021 vollständig abbauen. Die Entschuldungshilfe des Landes betrug 130 Mio. €, den Rest steuerte die Stadt durch Konsolidierungsmaßnahmen und aufgrund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei. Statt der Schulden steht die Gemeinde jedoch laut Oberbürgermeister Meyer jetzt vor einem "Instandhaltungsrückstau". Entstanden seien die Schulden aufgrund der Einkreisung der Stadt im Jahr 1974, des Wegfalls der Zonenrandförderung 1990 und der Schließung von Kasernen mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen.[7]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. NWZ online, Hilfe für finanzschwache Kommunen in Niedersachsen, 23.06.2015
  2. WeserKurier: Schuldenschnitt: Niedersachsen springt für Cuxhaven ein, 29.08.2016
  3. NWZ online: 403 Millionen Euro für verschuldete Kommunen, 02.09.2016
  4. destatis, Öffentliche Schulden im 3. Quartal 2016 um 0,4 % höher als am Jahresende 2015, 28.12.2016; vgl. focus, Schulden der niedersächsischen Kommunen steigen weiter, 28.12.2016
  5. Innenministerium Niedersachsen: Kommunen haben Defizite vergangener Jahre hinter sich gelassen, Pressemitteilung vom 07.03.2017]
  6. Landesrechnungshof Niedersachsen: Kommunalbericht 2018 (mit Links auf den Gesamtbericht, die Pressemitteilung und die einzelnen Teile des Berichts zum Download; zur Gesamtverschuldung siehe den Teil 4 des Berichtes)
  7. OBM, Herr Meyer, fließen nun Milch und Honig in Hildesheim?, Interview mit OB Meyer, 02.06.2021

Weblinks[Bearbeiten]

  • "Zukunftsvertrag" des Landes Niedersachsen mit den kommunalen Spitzenverbänden vom 17. Dezember 2009 (pdf-Format, 6 Seiten)
  • "Entschuldungsfonds", § 14 ff. (Zweiter Abschnitt) des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG)

Siehe auch[Bearbeiten]