Freie Spitze

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Eine "Freie Spitze" bedeutet allgemein ein Überschuss an frei verfügbaren Mitteln im Haushalt. Für den kameralistisch geführten Haushalt gibt es dafür ein präzise Definition: Liegt die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt höher als die Pflichtzuführung und ist zudem auch die Mindestrücklage vorhanden, so gilt der die Pflichtzuführung übersteigende Betrag als freie Spitze. Dieser Betrag hätte nämlich ohne Einschränkungen auch für Ausgaben des Verwaltungshaushalts eingesetzt werden können.

Die Existenz und die Höhe einer freien Spitze dient als Indikator für finanzielle Spielräume der Gemeinde.[1] Dies ist allerdings mit Vorsicht zu betrachten; denn zum einen können verfügbare Mittel auch schon im Zuge der Haushaltsplanung verplant worden sein und so nicht als freie Spitze erscheinen (der Spielraum ist bereits genutzt worden), zum anderen kann die scheinbar "freie" Spitze auch Ergebnis einer übertriebenen Sparpolitik sein, die auch notwendige Ausgaben vermeidet, um Rücklagen anzusammeln.

Fußnote[Bearbeiten]

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