Genossenschaft

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Eine Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, mit der die Mitglieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben. Innerhalb der Genossenschaft gelten dabei Grundsätze von Selbstverwaltung und demokratischer Entscheidungsfindung. Das deutsche Genossenschaftsgesetz definiert Genossenschaften als "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern".

Die Förderung des Erwerbs hat ihren historischen Ursprung in der Förderung der landwirtschaftlichen und handwerklichen Mitglieder, aber auch der Arbeiter in Produktivgenossenschaften. Die Förderung der Wirtschaft bedeutete ursprünglich die Förderung der Hauswirtschaften durch Konsum- und Wohnungsgenossenschaften.

Soziale und kulturelle Belange der Mitglieder wurden erst mit der Reform des Gesetzes 2006 offiziell berücksichtigt, obwohl bereits vor 2006 soziale Belange der Mitglieder in einer Genossenschaften gefördert wurden. Sie wurden oft als eine besondere Förderung der Wirtschaft der Mitglieder in den Genossenschaftssatzungen eingeführt.

Konstitutiver Bestandteil einer Genossenschaft ist der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb. Es muss sich dabei nicht um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln, der seine Einnahmen durch Umsätze erzielt, sondern es kann auch ein Betrieb sein, der Einnahmen durch eine gegenleistungsunabhänge Umlage (Mitgliedsbeiträge) aller Mitglieder erzielt.

Grundsätze des Genossenschaftswesens[Bearbeiten]

Verschiedene Prinzipien gelten als charakteristisch für den Genossenschaftsgedanken, hier sollen einige aufgezählt werden:[1]

  • Selbsthilfe: Die Genossenschaftsmitglieder verfolgen (mindestens) ein gemeinsames Ziel, für das sie sich zusammenschließen und kooperieren. Aus dem Selbsthilfegedanken folgt die Freiwilligkeit des Eintritts, die Möglichkeit, neue Mitglieder aufzunehmen, und der jederzeit mögliche Austritt (offene Mitgliedschaft). Zum Selbsthilfegedanken gehört auch das Bestreben nach möglichst geringer Abhängigkeit von Dritten.
  • Selbstverwaltung: Die Genossenschaft und ihr Vermögen steht ausschließlich im Eigentum ihrer Mitglieder. Diese führen und kontrollieren die Organisation, nur Mitglieder können die Organe besetzen.
  • Selbstverantwortung: Nur der Genossenschaftsbetrieb haftet gegenüber Gläubigern. Die Satzung kann regeln, dass im Konkursfall Nachschüsse der Mitglieder geleistet werden müssen, sie kann aber auch die persönliche Haftung ausschließen.
  • Förderprinzip: Ziel der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder entsprechend dem Genossenschaftszweck (also z. B. Erwerb, Wirtschaft, soziale oder kulturelle Belange), nicht die Kapitalverwertung.
  • Demokratieprinzip: Anders als in Kapitalgesellschaften gilt das Prinzip "Ein Mensch, eine Stimme"; der Umfang des Stimmrechts ist also nicht von der individuellen Kapitaleinlage abhängig. Allerdings sieht das Genossenschaftsgesetz seit 2006 auch Unternehmergenossenschaften vor. Unternehmergenossenschaften sind Genossenschaften in denen zu mindestens 75% Genossenschaften und/oder Unternehmen Mitglied sind und die Unternehmen fördern. In diesen Genossenschaften kann das Stimmrecht abweichend von Grundprinzip geregelt werden.
  • Identitätsprinzip: Die Genossenschaft vereinigt zwei Funktionen, die sich sonst im Wirtschaftsleben gegenüberstehen, in einer Organisation; beispielsweise Mieter und Vermieterin (Wohnungsgenossenschaft), Händler und Verbraucherin (Einkaufsgenossenschaft), Kapitaleignerin und Beschäftigte (Produkivgenossenschaft). Sie hebt damit punktuell das Marktprinzip zugunsten der Selbstverwaltung auf.
  • Als weitere Prinzipien werden das Solidaritätsprinzip, das Regionalprinzip, Subsidiarität und Dezentralität genannt. Diese Prinzipien, die Einstellungen und Verhaltensweisen betreffen, gelten nicht für alle Genossenschaften in gleicher Weise.

Mit ihrer Orientierung auf Gemeinschaftlichkeit, Soidarität und Abkehr von der Marktlogik zeigt der Genossenschaftsgedanke starke Überschneidungen zur Idee der Commons. Welche Bedeutung diese Prinzipien in den einzelnen Genossenschaften haben und wie sie umgesetzt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere bei sehr großen Genossenschaften treten sie eher in den Hintergrund, und Tendenz ist erkennbar, sich der Konkurrenz anzugleichen und wie ein "normales" Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Dennoch unterscheidet sich die Geschäftspolitik von Genossenschaftsbanken immer noch von der der großen Privatbanken.

Rechtliche Rahmenbedingungen[Bearbeiten]

Grundlage der Genossenschaften ist in Deutschland das Genossenschaftsgesetz, das zuletzt 2006 grundlegend novelliert wurde. Daneben erlaubt das europäische Recht auch die Gründung grenzüberschreitender Europäischer Genossenschaften (Societas Cooperative Europaea, SCE).

Das Genossenschaftfsgesetz sieht als Organe die Generalversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat vor. Die Organe können nur durch Mitglieder der Genossenschaft besetzt werden.

Die General- oder Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie entscheidet über die Satzung, wählt Vorstand und Aufsichtsrat und kann beide auch abberufen. Weiterhin stellt sie den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Gewinnverteilung.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei, der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, deren Tätigkeit auch vergütet werden kann. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen, wenn die Satzung dies nicht dem Aufsichtsrat übertragen hat. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. In Genossenschaften bis 20 Mitgliedern kann auf den Aufsichtsrat verzichtet werden und der Vorstand aus nur einer Person bestehen.

Weitere Organe sind möglich; insbesondere in großen Genossenschaften können auf diese Weise die Partizipationsmöglichkeiten der Mitglieder verbessert werden. Denkbar sind z. B. ein eigenes Partizipationsorgan, Projektgruppen oder Regionalgruppen mit eigenen Kompetenzen.

Abgrenzung von anderen Rechtsformen[Bearbeiten]

Vom eingetragenen Verein unterscheidet sich die Genossenschaft vor allem darin, dass sie wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Ein Verein hingegen verfolgt ideelle Zwecke und darf nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet sein; er finanziert seine Arbeit im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und ggf. Fördermitteln. Seit 2006 ist als Genossenschaftszweck auch die Förderung "sozialer oder kultureller Belange" der Mitglieder zulässig, so dass diese Abgrenzung nicht mehr so trennscharf ist wie früher.

Statt einer Genossenschaft bietet sich als Rechtsform gelegentlich auch die GmbH an, die ihr im formalen Aufbau (Organe) ähnelt, zumal es auch die Form der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gibt. Im Vergleich zur GmbH hat die Genossenschaft spezifische Vor- und Nachteile:

  • Zur Gründung einer Genossenschaft ist kein Mindestkapital notwendig (die GmbH erfordert mindestens 25.000 € Kapital)
  • Eine GmbH kann von einer Einzelperson gegründet werden, eine Genossenschaft muss mindestens drei Mitglieder haben.
  • Werte und Funktionsweise der Genossenschaft schaffen häufig eine stärkere Identifikation der Mitglieder.
  • Größere Genossenschaften können eine effektive und nachhaltige Organisationsform darstellen. Für kleine Genossenschaften (sobald sie über 20 Mitglieder haben) gilt dies nicht im gleichen Maße, da der obligatorische Aufsichtsrat einen hohen bürokratischen Aufwand darstellen kann.
  • Die Entscheidungsfindung in Genossenschaften ist demokratischer als in einer GmbH, weil das Stimmrecht nicht an die Höhe der Einlage gebunden ist. Jedoch hat die Generalversammlung der Genossenschaft kein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand - im Unterschied zur Gesellschafterversammlung der GmbH.
  • Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist für eine Genossenschaft schwieriger als für eine GmbH
  • Die Gründungskosten sind für die Genossenschaft höher, weil die Prüfung durch den Prüfverband obligatorisch ist.
  • Schließlich unterliegt eine Genossenschaft hohen Auskunftspflichten gegenüber Mitgliedern und der Öffentlichkeit; dies kann im Sinne der Transparenz wünschenswert sein, kann sich aber auch im Wettbewerb problematisch auswirken.

Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass sich die Genossenschaft für eine sozialwirtschaftliche Organisation besser eignet. Stehen wirtschaftliche Motive im Vordergrund, kann die GmbH die geeignetere Form sein.

Formen von Genossenschaften[Bearbeiten]

Im Laufe der Zeit hat sich eine Vielzahl von Genossenschaftstypen herausgebildet, die hier nur aufgezählt werden. Zu den traditionellen Genossenschaften, die im 19. Jahrhundert entstanden, gehören:

Im 20. Jahrhundert kamen neue Formen hinzu, die als "moderne Genossenschaften" bezeichnet werden:

  • Einkaufsgenossenschaften
  • Wassergenossenschaften
  • Energiegenossenschaften
  • Verkehrsgenossenschaften
  • Sozialgenossenschaften.

Neben den Wohnungsbaugenossenschaften haben diese modernen Formen eine besondere Bedeutung für die Kommunalpolitik, da sie in klassischen Bereichen der lokalen Daseinsvorsorge tätig sind.

Siehe hierzu[Bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten]

Die Idee der Genossenschaft geht auf den britischen Industriellen Robert Owen (1820) zurück. Erfolgreiche Gründungen datieren jedoch erst aus den Jahren ab ca. 1850. Seitdem entstanden vor allem Einkaufs-, Produktions- und Bankgenossenschaften (erste Gründungswelle). In den 90er Jahren des 19. Jhd. wurde der Genossenschaftsgedanke in der Arbeiterbewegung populär, die zweite Gründungswelle ist durch Konsum- und Baugenossenschaften gekennzeichnet. In der dritten Gründungswelle zu Beginn der Weimarer Republik gab es einen erneuten Aufschwung dieser Genossenschaften, die auch z. B. für Beamte attraktiv wurden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstanden erneut vorwiegend Baugenossenschaften. Die fünfte Gründungswelle wird in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gesehen, als aus der Alternativbewegung heraus Ansätze einer neuen Selbsthilfeökonomie entstanden. Ob die derzeitigen Neugründungen vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge (z. B. Produktion erneuerbarer Energie) als "sechste Gründungswelle" bezeichnet werden kann, wird sich erst aus der Rückschau entscheiden lassen. Seit 2014 ist die genossenschaftliche Idee UNESCO-Weltkulturerbe.[2]

Politische Bedeutung[Bearbeiten]

Genossenschaften sind ein Ort des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Entscheidungsfindung und tragen allein dadurch zur politischen Kultur bei. Neben der Verfolgung der Eigeninteressen ihrer Mitglieder können sie auch wichtige Funktionen für die Gesellschaft übernehmen, wenn sie z. B. zur sozialen Integration beitragen, die Stadtentwicklung mitgestalten oder die Ökologisierung der Energieversorgung vorantreiben. Diese Gemeinwohlorientierung ist nicht selbstverständlich, folgt aber oft aus dem "Geist", in dem Genossenschaften gegründet werden. Ihre Bedeutung liegt aber auch darin, dass sie punktuell den Ausstieg aus der Marktlogik vollziehen. Sie befreien damit ihre Mitglieder von ökonomischen Zwängen und erweitern ihren Handlungsspielraum. Gemnossenschaften handeln nach außen als Wirtschaftssubjekte, funktionieren jedoch nach innen (im Idealfall) solidarisch und demokratisch. Sie stellen damit ein Drittes in der häufig debattierten Alternative zwischen Markt und Staat dar. Wo diskutiert wird, ob öffentliche Leitungen besser staatlich/kommunal oder privatwirtschaftlich organisiert werden (vgl. Privatisierung, Rekommunalisierung), kann die Idee der Genossenschaft eine zusätzliche Option sein.

Klemisch/Flieger[3] sehen vier besondere genossenschaftliche Potenziale:

  • Daseinsvorsorge: Genossenschaften können Aufgaben der öffentlichen Infrastruktur übernehmen wie Versorgung mit preiswertem Wohnraum, (regionalen) Lebensmitteln, Energie, Wasser.
  • Demokratie und Partizipation: Schon durch ihre innere Struktur schaffen Genossenschaften Orte demokratischen Handelns.
  • Innovation: Häufig finden oder verwirklichen Genossenschaften neue Lösungen für gesellschaftliche Probleme.
  • Soziale Verantwortung: Diese wird nach innen durch das Demokratie- und das Solidaritätsprinzip gelebt, weil Genossenschaftsmitglieder darauf verzichten, aus ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten Machtpositionen abzuleiten. Doch viele Genossenschaften übernehmen auch soziale Verantwortung in ihrem gesellschaftlichen oder räumlichen Umfeld.

Siehe hierzu auch[Bearbeiten]

Wirtschaftliche Bedeutung[Bearbeiten]

Heute haben die Genossenschaften in Deutschland rund 20 Mio. Mitglieder; davon entfallen jedoch rund 15 Mio. auf Genossenschaftsbanken (z. B. Volks- und Raiffeisenbanken), deren Mitglieder sich in der Praxis vor allem als KundInnen verhalten und sich kaum in der Selbstverwaltung engagieren. In Deutschland gibt es damit viermal so viele Genossenschaftsmitglieder wie Aktionäre.

Zwar hat sich seit 1970 die Zahl der Genossenschaften in Deutschland in etwa halbiert, doch hat sich im gleichen Zeitraum die Mitgliederzahl ungefähr verdoppelt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung hat also zugenommen, die reduzierte Anzahl der Genossenschaften erklärt sich aus regionalen und lokalen Fusionen. Es gibt aber Verschiebungen: Die Mitgliederzahl landwirtschaftlicher Genossenschaften nimmt eher ab, während gewerbliche und insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften Mitglieder hinzugewinnen.

Genossenschaften haben in Deutschland eine große Bedeutung als Arbeitgeber und Ausbilder; auch hier spielen die Genossenschaftsbanken sowie die genossenschaftlichen Handelsorganisationen wie Edeka und Rewe die größte Rolle. Das Insolvenzrisiko von Genossenschaften ist gering.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Diese Darstellung lehnt sich an die Aufzählung bei Dorothea Engelmann an, vgl. Quellen. Eine anders akzentuierte Zusammenstellung findet sich beim internationalen Genossenschaftsbund (International Co-operative Alliance): Statement on the Co-operative Identity (englisch).
  2. Deutsche UNESCO-Kommission, Genossenschaftsidee
  3. Herbert Klemisch, Burghard Flieger: Genossenschaften und ihre Potenziale für Innovation, Partizipation und Beschäftigung, 2007

Weblinks und weitere Quellen[Bearbeiten]