Sonderstatusstadt

Aus KommunalWiki

Verschiedene Gemeindeordnungen der Länder gewähren kreisangehörigen Gemeinden mit einer bestimmten Bevölkerungszahl oder Verwaltungskraft eine besondere Rechtsstellung. In Hessen hat sich der Begriff der Sonderstatusstadt eingebürgert. Sie hat mehr Aufgaben und Rechte als die anderen kreisangehörigen Gemeinden, gehört aber weiterhin dem Landkreis an.

Insgesamt gibt es in dem Bundesland 421 kreisangehörige Kommunen, sieben davon sind Gemeinden mit Sonderstatus: Hanau (88.000 EinwohnerInnen), Gießen (73.000 EinwohnerInnen), Marburg] (77.000 EinwohnerInnen), Rüsselsheim (59.000 EinwohnerInnen), Fulda (62.000 EinwohnerInnen), Bad Homburg (52.000 EinwohnerInnen) und Wetzlar (52.000 EinwohnerInnen).[1]

Sonderstatusstädte definieren sich über die Bevölkerungszahl: „Kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern erfüllen neben den Aufgaben nach § 2 zusätzlich die ihnen durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben“ heißt es in § 4a der Hessischen Gemeindeordnung. Die Palette reicht von der Jugendhilfe über Bauaufsicht und Naturschutz bis hin zu Aufgaben der Ausländerbehörde und des Sozialamtes.

Mit dem Sonderstatus ist auch verbunden, dass in diesen Gemeinden der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister führen kann und aus dem Ersten Beigeordneten ein Bürgermeister wird (§ 45 Gemeindeordnung Hessen). Außerdem haben sie – wie die Mittleren und Großen kreisangehörigen Städte – ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einzurichten (§ 129 Gemeindeordnung Hessen).

Im Lahn-Dill-Gesetz[2] vom 10. Juli 1979 ist festgelegt, dass der Sonderstatus dieser Städte beim kommunalen Finanzausgleich besonders berücksichtigt werden soll: „Dabei sind insbesondere die Gemeindeschlüsselzuweisung und die Kreisumlage den im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden geänderten Aufgabenzuständigkeiten anzupassen. Die Landkreisschlüsselzuweisung der Landkreise, in deren Gebiet Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern liegen, ist zu überprüfen“ (§ 10).

Die Begriffe für Gemeinden mit einer besonderen Stellung sind in den anderen Ländern etwas wohlklingender – wie etwa die "Große Kreisstadt" in den Bayern, Sachsen sowie Baden-Württemberg. Damit lässt sich auch gut auf der Homepage oder in einer Broschüre werben. Mit „Sonderstatusstadt“ ist hingegen schlecht Stadtmarketing machen. Diese Städte werben dann eher mit anderen Bezeichnungen, etwa: „Universitätsstadt“[3].

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Einwohnerzahlen von 2004; Nach Aktualisierung kann diese Fußnote entfernt werden.
  2. Die vollständige Bezeichnung lautet: "Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform"
  3. Siehe hierzu den Artikel Namenszusatz für Gemeinden

Siehe auch[Bearbeiten]