Waffenverbotszone

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Eine Waffenverbotszone ist ein räumlich begrenzter Bereich, in dem das Führen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen verboten ist. Die Polizei kann in diesem Bereich Kontrollen durchführen und Waffen beschlagnahmen sowie Bußgelder verhängen.

Definitionen[Bearbeiten]

Unter "Waffen" werden in diesem Zusammenhang nicht nur Schusswaffen oder Waffen im Sinne des Waffengesetzes verstanden, sondern auch andere Gegenstände, die für Menschen gefährlich sein können, wie Messer, Schlagstöcke u.a. ("waffenähnliche Gegenstände"). Dies wird in der zugrundeliegenden Rechtsverordnung näher abgegrenzt. "Führen" einer Waffe meint den tatsächlichen Zugriff darauf, unabhängig vom Eigentum. Auch für Menschen, die einen Waffenschein besitzen, gilt in der Regel das Verbot des Führens in der Verbotszone. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für Sicherheits- oder Wachpersonal oder für Gegenstände, die in verschlossenen Behältern mitgeführt werden (z.B. durch Handwerker oder nach Verlassen eines Geschäftes, in dem der Gegenstand gekauft wurde).

Temporäre Waffenverbotszone[Bearbeiten]

Temporäre (zeitweilige) Waffenverbotszonen können nach dem Bundespolizeirecht in besonderen Situationen eingerichtet werden. Die Bundespolizei greift bei entsprechenden Anlässen wie Großveranstaltungen zu diesem Mittel und erklärt z.B. Bahnhöfe zu Waffenverbotszonen. So können anreisenden Personen gefährliche Gegenstände abgenommen werden.

Beispielsweise wurden mehrfach die Hauptbahnhöfe Dortmund, Düsseldorf und Köln an Wochenenden zu temporären Waffenverbotszonen erklärt, die Bundespolizei beschlagnahmte dort mehrere gefährliche Gegenstände.[1] Auch an Heiligabend 2021 wurden in Köln und Düsseldorf Waffenverbotszonen eingerichtet.[2] Zur Fußball-Europameisterschaft 2024 wurden in Berlin vier umfangreiche Verbotszonen eingerichtet.[3]

Verbot muss hinreichend bestimmt sein[Bearbeiten]

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11. Januar 2019[4] eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin vorläufig außer Kraft gesetzt (und damit die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Verfügung wiederhergestellt). In der Verfügung war das Mitführen "gefährlicher Werkzeuge" im Bereich einiger Berliner Bahnhöfe in Nächten an Wochenenden untersagt worden. Der Begriff "gefährliches Werkzeug", der aus dem Strafrecht stammt,[5] war dem Verwaltungsgericht jedoch zu unbestimmt. Was ein gefährliches Werkzeug ist, bestimmt sich u.a. aus dem konkreten Gebrauch, also im Nachhinein. Beispiel: Wenn ein Mensch mit einer Glasflasche attackiert und verletzt wird, wird diese strafrechtlich als "gefährliches Werkzeug" gewertet; wird die Glasflasche jedoch als Teil eines Einkaufs oder zum Trinken mitgeführt, ist sie kein gefährliches Werkzeug. Bei einer Verbotsverfügung müssen jedoch die Betroffenen im Vorhinein erkennen können, was konkret erlaubt und was verboten ist. Ebenso war damit der Personenkreis, der von dem Verbot betroffen ist, zu unbestimmt gefasst. Der Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg inhaltlich bestätigt, auch wenn eine endgültige Entscheidung nicht mehr zu treffen war, weil der Zeitraum, für den die Verfügung galt, abgelaufen war.[6]

Rechtsverordnung darf nicht unmittelbar das Verbot verfügen[Bearbeiten]

In einem Urteil aus dem Jahr 2023[7] stellt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt fest, dass eine Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 5 und Abs. 6 WaffG das Führen von Waffen und Messern nicht selbst beschränken oder verbieten darf, sondern nur dazu ermächtigen, ein solches Verbot oder eine solche Beschränkung durch einen Verwaltungsakt anzuordnen. Eine entsprechende Verordnung der Polizeiinspektion Halle (Saale) über die Einrichtung einer Waffenverbotszone wurde daher aufgehoben. Der Kläger, ein Jurastudent, hatte seine Klage eigentlich auf ein anderes Argument gestützt: Am Ort der Verbotszone gäbe es kein gehäuftes Auftrete von Straftaten. Damit sei die Einrichtung der Waffenverbotszone nicht verhältnismäßig. Das Gericht hielt die Verordnung jedoch bereits aus den genannten Gründen für unwirksam und hat deshalb die Argumentation des Klägers nicht weiter geprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Verfahren ist in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 CN 1.23 anhängig, verhandelt werden soll im April 2025.

Dauerhafte Waffenverbotszone[Bearbeiten]

Bis Herbst 2024 konnte eine Kommune durch eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung eine dauerhafte Waffenverbotszone in kriminalitätsbelasteten Gebieten einrichten, wenn das Land die Rechtsgrundlage dafür schafft. In der Verordnung wird u.a. geregelt,[8]

  • in welchem räumlichen Bereich das Waffenverbot gilt
  • zu welchen Zeiten es gilt
  • welche waffenähnlichen Gegenstände (neben Waffen nach dem Waffengesetz) von dem Verbot betroffen sind
  • Ausnahmen von dem Verbot (z.B. Sicherheitspersonal, Personen mit Waffenschein, Gegenstände in geschlossenen Behältnissen)[9]
  • Sanktionen bei Verstoß (Geldbußen, Einzug der Waffen).

Entsprechende Ermächtigungen für die Kommunen gibt es schon seit Jahren in Hamburg und Bremen, seit Juli 2018 in Hessen; für das Saarland war eine entsprechende Verordnung angekündigt (Stand Februar 2019).[10]

Nach mehreren Attacken mit Messern hat der Bund im Oktober 2025 das Waffengesetz geändert.[11] Dabei wurden zum einen bestimmte Messer in den Katalog der verbotenen Waffen aufgenommen. Zum anderen wurde in § 42 Abs. 5 die Kompetenz zur Einrichtung von Waffenverbotszonen an die Länder gegeben, die wiederum diese Befugnis per Verordnung auf die Kommunen übertragen können. Von dieser Möglichkeit hat das Land Hessen im Januar Gebrauch gemacht. Weiterhin stellt § 42 Abs. 1 klar, dass bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten, Märkten, Sportveranstaltungen wie auch in Kinos, Theatern u.ä. das Mitführen von Waffen generell verboten ist.

Kommunale Beispiele[Bearbeiten]

  • Hamburg hat bereits vor mehr als zehn Jahren zwei Waffenverbotszonen eingerichtet: Sie befinden sich an der Reeperbahn sowie am Hansaplatz, beides Kriminalitätsschwerpunkte.[12]
  • In Wiesbaden gilt seit dem 1.1.2019 ein Waffenverbot für die zentrale Innenstadt zwischen 21:00 und 5:00 Uhr (vgl. die Wiesbadener Gefahrenabwehrverordnung). Im Juni 2018 hatte das hessische Innenministerium die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass hessische Landkreise und kreisfreie Städte Waffenverbotszonen an bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen einrichten können.[13]
  • In Leipzig (Sachsen) wurde im November 2018 eine Waffenverbotszone für ein kriminalitätsbelastetes Areal in unmittelbarer Nähe des Stadtteilparks Rabet eingerichtet, allerdings nicht durch die Stadt, sondern durch das Innenministerium des Landes.[14] Die Waffenverbotszone führte zwar zu einem Rückgang schwerer Gewalt, jedoch nicht zu einer Verbesserung der allgemeinen Kriminalitätslage, wie eine Studie der Universität Leipzig im Jahr 2021 ergab. Im Sommer 2022 begannen Vorbereitungen, die Waffenverbotszone aufzuheben und durch andere Maßnahmen, insbesondere die Einrichtung einer dauerhaften Polizeistation und eine höhere Polizeipräsenz, zu ersetzen.[15]
  • In Frankfurt am Main (Hessen) wurde 2023 eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel für die Zeit von 20 bis 5 Uhr morgens eingerichtet; verboten ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie von Messern mit feststehender Klinge über 4 cm. Begleitet wurde ihre Einrichtung mit einer Verstärkung der Videoüberwachung. Die Verbotszone wurde Ende 2024 ausgeweitet: Seitdem gilt sie ganztägig; sie gilt auch für den Weihnachtsmarkt und in der Zeit von 20 bis 6 Uhr in Alt-Sachsenhausen. Im ersten Jahr der Verbotszone wurden im Bahnhofsviertel 80 verbotene Gegenstände sichergestellt, darunter 66 Messer.[16]
  • In Limburg (Hessen) wurde im Sommer 2024 eine Waffenverbotszone rund um den Bahnhof eingerichtet. Sie gilt von 20 bis 5 Uhr und soll der Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen ermöglichen. Laut dem Landrat Michael Köberle (CDU) gilt die Gegend rund um den Limburger Bahnhof als Kriminalitätsschwerpunkt. Die Maßnahme ist Teil eines 10-Punkte-Plans für mehr Sicherheit.[17]
  • Die Stadt Kassel (Hessen) führte im September 2024 eine "Waffentrageverbotszone" für die Stadtteile Mitte, Nord-Holland und Wesertor ein. Sie gilt ganztägig und verbietet das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz wie Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Spring-, Fall- und Faustmesser sowie Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern.[18]
  • Bad Hersfeld (Hessen) führte ab Februar 2025 eine Waffenverbotszone für die gesamte Innenstadt sowie das Gebiet bis zum Bahnhofsvorplatz und den Schilde-Park ein. Die Bürgermeisterin Anke Hofmann (parteilos) sieht Bad Hersfeld ausdrücklich nicht als gefährliche Stadt, sie begründet den Beschluss mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden. Die Waffenverbotszone gebe der Polizei zusätzliche Möglichkeiten für Kontrollen.[19]

2022: Baden-Württemberg ermächtigt Kommunen[Bearbeiten]

Seit Oktober 2022 können Kommunen in Baden-Württemberg aufgrund einer Rechtsverordnung des Landes eigenständig unter strengen Voraussetzungen Waffenverbotszonen einrichten. Die entsprechende Verordnung war am 19.07.2022 in einer ersten Fassung vom Ministerrat beschlossen und zur Anhörung freigegeben worden. Nach Stellungnahmen der Kommunalen Landesverbände, der Polizeigewerkschaft u.a. wurde der Entwurf modifiziert; so sind bei entsprechenden Entscheidungen die Ortspolizeibehörden einzubeziehen, außerdem wurden Ausnahmen festgelegt u.a. für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende, auch für Jägerinnen und Jäger soll es eine "Konkretisierung" geben. Die Verordnung gilt vorerst für zwei Jahre und soll vor einer eventuellen Verlängerung evaluiert werden. Stuttgarts OB Nopper (CDU) kündigte umgehend an, durch Gemeinderatsbeschluss auf dieser Grundlage in den Nächten von Freitag bis Sonntag innerhalb des Cityrings das Mitführen von Messern über 4 cm Klingenlänge zu verbieten.[20]

2025: Landesweites Waffenverbot im hessischen ÖPNV[Bearbeiten]

In Hessen gilt seit Februar 2025 ein landesweites Waffenverbot in Fahrzeugen des Öffentlichen Nahverkehrs. Das Verbot ist weit gefasst: Neben Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschockern sind auch Messer aller Art untersagt; darunter fallen auch z.B. Taschen- oder Teppichmesser. Pfefferspray ist weiterhin erlaubt. Vom Verbot ausgenommen sind Polizeibeamte, Rettungskräfte und Beschäftigte medizinischer Versorgungsdienste, das Fahr- und Begleitpersonal der Verkehrsmittel sowie Bedienstete der Sicherheitsdienste, sofern sie die entsprechenden Gegenstände in Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Wie wirksam das Verbot durchgesetzt werden kann, wird sich zeigen; die Polizei soll stichprobenartig kontrollieren.[21]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. RP online, Polizei will mehr Waffenverbotszonen in NRW, 24.01.2019
  2. Süddeutsche Zeitung, Nur vereinzelte Verstöße in Waffenverbotszonen, 25.12.2021
  3. Tagesspiegel, Polizei erlässt zur EM vier Waffen- und Messerverbotszonen in Berlin, 28.06.2024
  4. VG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2019, VG 1 L 363.18 (pdf-Format, 15 Seiten); vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts vom selben Tag und die Kurzbesprechung bei Beck aktuell.
  5. vgl. § 224 I Nr. 2 StGB
  6. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019, OVG 1 S 10.19 (pdf-Format, 5 Seiten)
  7. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.09.2023, Aktenzeichen: 3 K 208/21
  8. Vgl. als Beispiel für diese Aufzählung die Wiesbadener Gefahrenabwehrverordnung vom November 2018
  9. Jäger kritisieren gelegentlich, dass sie in solchen Ausnahmen nicht aufgeführt sind, doch scheint dies in der Praxis keine Rolle zu spielen, da sich Jäger mit Gewehr oder Jagdmesser in den entsprechenden Zonen selten oder nie aufhalten.
  10. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Waffenverbotszonen bald auch in saarländischen Kommunen möglich, 05.02.2019
  11. Siehe die aktuelle Fassung: Waffengesetz, zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert
  12. Zeit online, Auf der Suche nach Sicherheit, 24.02.2017
  13. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessen ermöglicht Landkreisen und kreisfreien Städten Waffenverbotszonen, 16.07.2019
  14. Behörden Spiegel: Waffenverbotszone eingerichtet, 14.11.2019
  15. Die ausführliche Studie: Universität Leipzig, Institut für Soziologie, im Auftrag des Sächsisches Staatsministerium des Innern: Ergebnisbericht zur Evaluierung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße in Leipzig, Juni 2021 (pdf-Format, 28 MB, 160 Seiten); Zeit, Leipzig bereitet Ende der Waffenverbotszone vor, 20.06.2022
  16. hessenschau, Frankfurt will Waffenverbotszone ausweiten, 31.10.2024
  17. hessenschau: Limburg bekommt ab August Waffenverbotszone, 30.07.2024; Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden: Gemeinsam für ein sicheres Limburg - 10-Punkte-Plan unterzeichnet, Pressemitteilung vom 21.03.2024, mit 10-Punkte-Plan zum Download
  18. hessenschau, [], 20.09.2024; siehe auch die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in bestimmten Bereichen der Stadt Kassel vom 20.09.2024 (pdf-Format, 6 Seiten, 4 MB)
  19. hessenschau, Bad Hersfeld führt eine Waffenverbotszone ein, 21.01.2025
  20. Siehe Land Baden-Württemberg, Pressemitteilungen: Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen, 19.07.2022; Kommunen können Waffenverbotszonen einrichten, 20.09.2022; Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen, 20.09.2022; SWR, Kommunen in BW dürfen waffenfreie Zonen einrichten, 20.09.2022; Behörden Spiegel: Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen beschlossen, 22.09.2022
  21. hessenschau: Waffenverbot jetzt im gesamten Nahverkehr in Hessen, 07.02.2025

Siehe auch[Bearbeiten]