Wirtschaftsförderung

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"Wirtschaftsförderung ist (...) eine kommunale Aufgabe und umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die für die Standortwahl von Unternehmen und ArbeitnehmerInnen Bedeutung haben" (Wägerle, S. 118). Sie ist eine Querschnittsaufgabe, die Berührungspunkte zu anderen Politikfeldern hat – wie etwa die Stadtentwicklung oder die Bildungspolitik – und mit der zahlreiche lokale und überregionale Akteure – von der Gewerbeaufsicht und den Sparkassen über die Kammern und Tarifparteien bis zu Unternehmen – befasst sind. Zu Konflikten kann es zwischen den Akteuren und mit anderen Politikfeldern (z. B. Umweltschutz-Auflagen) kommen. Entgegen der in der Theorie vorhandenen Einsicht in die Praktikabilität von kommunaler oder regionaler Kooperation ist die kommunale Wirtschaftsförderung nach wie vor durch die Konkurrenzsituation zu anderen Kommunen geprägt.

Hauptaufgaben sind Ansiedlungspolitik, Bestandspflege und die Existenzgründungsförderung. Zum Instrumentenkoffer der Wirtschaftsförderung zählen die Finanz-, Steuer- und Abgabenpolitik, Bauleitplanung und -genehmigung, Information und Marketing, Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik. Maßnahmen im Infrastrukturbereich reichen von Gewerbe- und Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen bis hin zu Industrieparks und anderen Netzwerk-Einrichtungen.

Die Eckdaten der kommunalen Wirtschaftspolitik ergeben sich aus wirtschaftlichen und politischen Veränderungen – z. B. Arbeitslosigkeit, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Dienstleistungsorientierung, die Integration Europas, Auswirkungen der Globalisierung – und machen gleichzeitig wachsenden Anforderungen deutlich: "Die einzelne Gemeinde agiert als Standort wirtschaftlicher Leistungserstellung in globalen, kontinentalen, nationalen und regionalen Zusammenhängen. In der kommunalen Wirtschaftspolitik kann die Gemeinde allerdings nicht nur ‚Reparaturbetrieb‘ kapitalistischer Entwicklung sein" (Naßmacher, S. 369 f.).

Literatur[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]