E-Partizipation

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Der Begriff der elektronischen Partizipation (E-Partizipation) beschreibt neben der klassischen Bürgerbeteiligung alle internetgestützte Verfahren, die dazu beitragen, Bürger*innen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen zu beteiligen. Insofern kann die E-Partizipation als Weiterentwicklung von klassischen Formen der Bürgerbeteiligung in Form von digitalen Werkzeugen angesehen werden. Gleichzeitig findet eine zunehmend stärkere Integration von online und offline-Kanälen statt. Mittlerweile besitzen viele deutsche Großstädte sowie zahlreiche Länder und Kommunen eine Plattform für die digitale Beteiligung von Bürger*innen.

Definition[Bearbeiten]

E-Partizipation beschreibt die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um die Prozesse demokratischer Entscheidungsfindung zu unterstützen[1]. Es handelt sich dabei in repräsentativen Demokratien, um einen Dialog zwischen Regierung und Bürger*innen, in den sich die Bürger*innen proaktiv und freiwillig in den Entscheidungsfindungsprozess einbringen. Neben der traditionellen Bürgerbeteiligung, die (offline) in Form von Workshops und Bürgerversammlungen praktiziert wird, bezieht sich die E-Partizipation auf die Verwendung „[...] partizipativer Kommunikationsprozesse via Internet [...]“[2] – sie ist das Medium zwischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen[3].

Nicht zu verwechseln ist die E-Partizipation mit dem Begriff des E-Government, welche häufig synonym verwendet werden. Es geht bei der E-Partizipation eben nicht darum, „Aktenschränke durch iPads zu ersetzen“, sondern vielmehr um eine politische Willensbildung durch das Internet, die Bürger*innen demokratische Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Folglich geht es um eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und der Zivilgesellschaft[4][5]. Ein Beispiel hierfür ist die Beteiligungsplattform meinBerlin, die erste Anlaufstelle für alle digitalen Beteiligungsangebote in der Hauptstadt.

Ebenfalls nicht zu verwechseln ist der Begriff der E-Partizipation hierbei mit dem E-Voting, das explizit auf das Abstimmen ausgerichtet ist. Es stellt die verbindlichste Form der Beteiligung von Bürger*innen dar – wie beispielweise in zahlreichen Schweizer Kantonen praktiziert. Die E-Partizipation hingegen umfasst die „[...] aktive Teilhabe an politischen Diskurs- und Entscheidungsprozessen mit Hilfe des Internets [...]“[6] und erhebt den Anspruch, zusätzlich zum repräsentativ-demokratischen System deliberative Möglichkeiten für die Beteiligung von Bürger*innen an politischen Prozessen zu generieren[7].

Anwendung[Bearbeiten]

Generell lassen sich Online-Petitionen, Kampagnen (z.B.: Online-Unterschriftensammlung) sowie Bürgerentscheide zur E-Partizipation zählen. Als Instrument der Bürgerbeteiligung jedoch unterscheidet sie die elektronische Partizipation deutlich durch ihre Dauer des Verfahrens von sogenannten „Formen der punktuellen Einflussnahme“[8].

E-Partizipation lässt sich in formelle Bürgerbeteiligung und informelle Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit unterscheiden[9]. Demnach stellt die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung die gesetzlich verordnete klassische Form der Bürgerbeteiligung dar, die insbesondere in der Stadtentwicklung mit Raumordnungs- und Bauleitplanungsverfahren angewendet wird und der im Laufe des Prozesses eine rechtliche Verbindlichkeit (z.B.: Bürgerversammlung) zukommen kann[10]. Die elektronische Partizipation wirkt dabei meist – in Form von Beteiligungsplattformen – begleitend an dem Beteiligungsverfahren mit. So werden etwa auf meinBerlin Bürger*innen an Bebauungsplänen der Stadtentwicklung beteiligt.

Demgegenüber umfasst die informelle Bürgerbeteiligung „[...] fakultative Angebote der Verwaltung [...]“[11]. Sie ist meist durch ihre diskursiven und teilhabeorientierten Merkmale sowie ihre Flexibilität charakterisiert (ebd.). Es werden Argumente zu Themen der Haushalts- oder Stadtplanung erörtert, Ideen ausgetauscht und dadurch gemeinsame Lösungen entwickelt, die öffentlich sichtbar, jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Sogenannte Leitlinien zur Bürgerbeteiligung sollen einen eindeutigen Rahmen für die Beteiligung für Bürger*innen darstellen. In Mannheim und Leipzig existieren sie bereits und in Berlin werden gerade anhand eines Prozesses Leitlinien für die Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung online und offline diskutiert und erarbeitet.

Online-Kurs: Digitale Bürgerbeteiligung[Bearbeiten]

Die Digitalagentur Brandenburg stellt einen kostenlosen Online-Kurs zu digitalen Formaten der Bürger*innen-Beteiligung zur Verfügung:

Siehe auch[Bearbeiten]

Weitere Links und Artikel[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Macintosh, Professor Ann (2004): „Characterizing e-participation in policy-making“. In: 37th Annual Hawaii International Conference on System Sciences. IEEE, S. 1.
  2. Initiative eParticipation (2004): Elektronische Bürgerbeteiligung in deutschen Großstädten 2004. Berlin: Initiative eParticipation, S. 7.
  3. Märker, Oliver (2009): „Studie: E-Partizipation in Deutschland“. In: Journal of eDemocracy. 1 (1), S. 46.
  4. Bruns, Axel (2012): „Towards distributed citizen participation : lessons from WikiLeaks and the Queensland floods“. In: Journal of e-Democracy and Open Government. 4 , S. 142–159.
  5. Norris, Donald F. (2010): „e-Government... Not e-Governance... Not e-Democracy Not Now!: Not Ever?“. In: Proceedings of the 4th International Conference on Theory and Practice of Electronic Governance. New York: ACM S. 339–346.
  6. Initiative eParticipation 2004: 6-7
  7. Freeman, Julie; Quirke, Sharna (2013): „Understanding E-Democracy“. In: Journal of eDemocracy. 5 (2), S. 145.
  8. Albrecht, Steffen; Kahlisch, Carolin; Oertel, Britta (2017): Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit: Angebote des Deutschen Bundestages zwischen Experiment und formeller Beteiligung. Berlin: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 39-41.
  9. Martini, Mario; Fritzsche, Saskia (2015): Kompendium Online-Bürgerbeteiligung. München: Innovationsstiftung Bayerische Kommune, S. 15.
  10. ebd.
  11. ebd: S. 16