Bevölkerungsschutz

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Beim Katastrophenschutz geht es, ebenso wie beim Zivilschutz, um den Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten vor und in Katastrophen. Während sich der Begriff "Katastrophenschutz" auf Naturgefahren wie Extremwetter, Erdbeben oder Bergstürze, auf Pandemien sowie auf kritische technische Ereignisse wie Blackouts bezieht, bezeichnet der "Zivilschutz" die nichtmilitärischen Schutzmaßnahmen bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Während sich die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern hier unterscheiden, fallen sie wie auch die zu treffenden Maßnahmen auf der lokalen Ebene oftmals zusammen; daher ist es sinnvoll, beides zusammen zu betrachten. Als Oberbegriff für Katastrophen- und Zivilschutz hat sich der Begriff Bevölkerungsschutz durchgesetzt.

Definitionen[Bearbeiten]

Was als "Katastrophe" gilt, wird in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder (s.u.) meist sehr ähnlich definiert. Neben den gefährdeten Gütern ist das wichtigste Kriterium, dass das entsprechende Ereignis nicht durch die lokalen Kräfte (Feuerwehr, Rettungsdienste, Nachbarschaftshilfe) allein bewältigt werden kann, sondern eine überörtliche Zusammenarbeit und Koordination von Hilfskräften erfordert. Beispielhaft hier die Definition aus Baden-Württemberg:

Katastrophe ist „ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.“

Unterhalb der Katastrophe definieren einige Katastrophenschutzgesetze auch Begriffe wie "Großschadenslage", "Großschadensereignis", "Großeinsatzlage" oder "außergewöhnliches Ereignis"; als Beispiel die Definition im Berliner Gesetz:

"Großschadenslagen sind Ereignisse mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden, auf Grund deren besonderer Auswirkungen die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen ist und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss."

Mögliche Katastrophen und Großschadenslagen, gegen die - je nach lokalen Gegebenheiten - ggf. Vorsorge zu treffen ist, können sein:

  • Seuchen, Pandemien
  • Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser, Sturmfluten
  • Dürre, Wassermangel
  • Erdbeben, Bergstürze, Lawinen
  • Energiemangellagen, Blackouts
  • Cyberangriffe, Ausfall kritischer Infrastrukturen durch Sabotage oder technische Fehler
  • Schwere Unfälle wie Flugzeugabstürze oder Eisenbahnunglücke
  • militärische Konflikte, Kriegsfall.

Zuständigkeiten[Bearbeiten]

Der Katastrophenschutz ist überwiegend Ländersache, während beim Zivilschutz die Hauptverantwortung beim Bund liegt. Kommunale Einrichtungen sind jedoch immer beteiligt und müssen - je nach Größe des Ereignisses eingebunden in größere Strukturen wie z.B. Krisenstäbe - einen Großteil der praktischen Maßnahmen durchführen.

Bund[Bearbeiten]

Beim Katastrophenschutz leistet der Bund im Bedarfsfall lediglich Unterstützung (Katastrophenhilfe) für die betroffenen Länder. Diese Unterstützung kann je nach Bedarf durch das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder auch die Streitkräfte erfolgen. Auch bei grenzüberschreitenden Katastrophen, im Rahmen der EU oder der UN kann der Bund tätig werden. Beim Zivilschutz ist der Bund, wie erwähnt, hauptzuständig, für die praktische Umsetzung greift er jedoch auf die Katastrophenschutzeinrichtungen der Länder und Kommunen zurück. Zur Koordination des Zivilschutzes gibt es eine Bundesbehörde, das (etwas irreführend bezeichnete) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).[1] Zur besseren Koordination des Katastrophen- und Zivilschutzes zwischen Bund und Ländern wurde 2022 beim BBK ein "Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz" (GeKoB) gebildet, in dem Bund, Länder, Kommunen, Hilfsorganisationen, THW und Feuerwehren zusammenarbeiten.[2] Als Handlungsgrundlage für den Zivilschutz wurde eine "Konzeption Zivile Verteidigung"[3] formuliert; die derzeitige Fassung stammt aus dem Jahr 2016, das BMI sieht die Notwendigkeit, diese weiterzuentwickeln, ein Vorhaben, das noch am Anfang steht (Stand 2025). Schließlich hat die Ampel-Regierung zur besseren Vorsorge gegen Katastrophen 2022 eine "Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen" (Resilienzstrategie) beschlossen, mit der u.a. das internationale Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030 umgesetzt wird.[4] Um die Ausbildung zu verbessern, wurde die BBK-eigene "Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz" zu einer "Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung" ausgebaut.[5]

Länder[Bearbeiten]

Die Länder tragen die Hauptzuständigkeit im Katastrophenschutz. Dementsprechend haben alle Bundesländer ein Katastrophenschutzgesetz erlassen.[6] Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das jeweilige Innenministerium des Landes, je nach Bundesland tritt als obere oder höhere Katastrophenschutzbehörde ein Landesamt oder das Regierungspräsidium hinzu.

Die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden werden in vorbereitende Maßnahmen (Katastrophenschutz) und Maßnahmen bei Katastrophen unterteilt. Wiederum am Beispiel Baden-Württemberg sind dies:[7]

  • Vorbereitende Maßnahmen:
    • Untersuchung der Katastrophengefahren
    • Zusammenstellung der Einsatzkräfte und Einsatzmittel
    • Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen
    • Gewährleistung der Entgegennahme von Meldungen und der Übernahme der Einsatzleitung
    • Kenntnis von der Einsatzfähigkeit der mitwirkenden Kräfte
    • Aufstellung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes einschließlich der Sorge für Ausbildung, Ausstattung, Unterbringung sowie Einsatzfähigkeit
    • Durchführung regelmäßiger Übungen.
  • Maßnahmen bei Katastrophen:
    • Schutz gefährdeter Rechtsgüter
    • Anordnung und Leitung des Einsatzes von Kräften
    • Anforderung erforderlicher Hilfeleistungen
    • Einrichten von Auskunftsstellen für Vermisstensuche (diese Aufgabe wird ggf. dem Roten Kreuz übertragen)
    • Sammlung von Schadensmitteilungen.

Kommunen[Bearbeiten]

Als untere Katastrophenschutzbehörde fungiert in der Regel der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Einige Bundesländer bestimmen in ihren Gesetzen Ausnahmen, z.B. können bestimmte große kreisangehörige Städte oder abgelegene Gemeinden wie Nordseeinseln untere Katastrophenschutzbehörde sein.

Ausgeführt wird der Katastrophenschutz vor Ort vor allem von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Sofern zur Hilfeleistung angefordert, können Einheiten des Technischen Hilfswerks,[8] der Polizei oder der Bundeswehr hinzukommen. Bei Feuerwehren undTechnischem Hilfswerk werden häufig haupt- und ehrenamtliche Kräfte zusammenarbeiten.

Aufgaben der Kommunen[Bearbeiten]

Vorsorge[Bearbeiten]

Die kommunale Vorsorge vor Katastrophen und Gefahren zielt darauf ab, das Potenzial für katastrophale Ereignisse zu verringern und die möglichen Schäden zu begrenzen. Beginnen sollte die Vorsorge immer mit einer Analyse, die feststellt, welche Gefahren auftreten können und wie groß die möglichen Schäden sein können. Soweit es um die Vorsorge vor Naturkatastrophen geht, fällt diese in großen Teilen mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zusammen: Die Renaturierung von Gewässern oder der Stadtumbau in Richtung des Konzuepts Schwammstadt dient z.B. dazu, die Gefahren von Starkregen und Hochwasser zu reduzieren. Auch eine gut informierte Bevölkerung kann dazu beitragen, Gefahren zu vermindern und mögliche Schäden zu begrenzen. Das kann die Eigenvorsorge (z.B. Bevorratung) betreffen, aber auch die Kenntnis der richtigen Handlungsweise im Krisenfall (z.B. Strom oder Gas abstellen, höher gelegene Orte aufsuchen etc.)

Vorbereitende Maßnahmen[Bearbeiten]

Hierzu gehört eine gute Ausstattung und ein hoher Ausbildungsstand von Einsatzkräften, in erster Linie natürlich bei Feuerwehr und Rettungsdiensten. Auch die Zuständigkeiten in der Verwaltung und die Informationen, wo bei größeren Gefahrenlagen zusätzliche Hilfen angefordert werden können, sollten geklärt sein. Schließlich braucht es auch Klarheit für die Abläufe und die Kommunikationswege in Gefahrenlagen. Letztlich sollte all das in Notfall- oder Gefahrenabwehrplänen (auch Alarmplan oder Einsatzplan genant) gebündelt werden.[9] Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dabei sind auch Gefahren zu berücksichtigen, die seltener in den Blick geraten. Beispiel: Eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL Ende März 2020 aus Anlass der Corona-Pandemie ergab zwar, dass die meisten Großstädte (anders als kleine Gemeinden) einen Notfallplan besaßen, dieser jedoch nur in einem Viertel der Fälle vollständig anwendbar war, weil entweder an Pandemien oder Seuchen nicht gedacht worden war oder die Pläne hinsichtlich der Verwaltungsstrukturen veraltet waren.

Meist werden für unterschiedliche Gefahrenlagen jeweils eigene Notfallpläne erstellt. Einige Hinweise und Arbeitshilfen zur Erstellung solcher Pläne:

Maßnahmen bei Katastrophen[Bearbeiten]

Zu den ersten Maßnahmen im Katastrophenfall gehört die Warnung der Bevölkerung. Neben den herkömmlichen Sirenen, die nicht mehr überall funktionsfähig sind, haben die digitalen Wege an Bedeutung gewonnen. Die verbreiteten Warn-Apps wie NINA oder KatWarn können nur warnen, wenn die regionalen oder lokalen Behörden diese Warnungen dort einspeisen.[11] Die Information der Bevölkerung sollte auch im weiteren Verlauf fortgesetzt werden, wobei einzuplanen ist, dass bestimmte Kommunikationsmittel ausfallen können (z.B. Stromausfall oder Ausfall des Mobilfunknetzes). Je nach Lage kann auch die Einrichtung von Notfall-Informationspunkten geboten sein.[12]

Erste und wichtigste Akteure im Katstrophenfall sind natürlich Feuerwehr und Rettungsdienste. Da aber eine Katastrophe - so ist sie definiert - die Möglichkeiten der lokalen Kräfte übersteigt und das Zusammenwirken mit weiteren Akteure aus benachbarten Orten, ggf. auch über Ländergrenzen hinweg, erfordert, wird eine Koordination wie z.B. ein Krisenstab notwendig sein. Dieser benötigt ein jederzeit aktuelles Lagebild und Kenntnis der Organisationen und Institutionen, von denen weitere Unterstützung angefordert werden kann.

Ist die Katastrophenlage bewältigt, werden Folgearbeiten notwendig sein: Suche nach Vermissten, Erfassung der Schäden, Vorsorge gegen Folgeschäden, Aufräumarbeiten. Auch hierfür müssen in Notfallplänen Kapazitäten eingeplant werden.

Politische Diskussion[Bearbeiten]

In den vergangenen Jahren hat sich der Blick auf den Bevölkerungsschutz verändert: Unterschiedliche, dicht aufeinander folgende Krisen zeigten die Verwundbarkeit unserer komplexen Gesellschaft. Dazu trugen die Corona-Pandemie bei, Hochwasserkatastrophen wie im Ahrtal 2021, der russische Angriff auf die Ukraine,[13] zunehmende Cyberangriffe sowie Anzeichen für eine "hybride Kriegsführung" Russlands und anderer Länder. Es ist offenbar wichtig, alle Aspekte des Katastrophen- und Zivilschutzes daraufhin zu überprüfen, ob sie noch ausreichen.[14]

So forderte der niedersächsische Landkreistag im Sommer 2021 aufgrund der Erfahrungen der Pandemie für sein Bundesland ein Zentrallager für den Katastrophenschutz, in dem z.B. Schutzmasken, Feldbetten, Heizungen und Sandsäcke bereitgehalten werden. Auch Notfallkrankenhäuser müssten im Krisenfall schnell errichtet werden können.[15] Ebenfalls im Sommer 2021 fordert der Städte- und Gemeindebund aufgrund der Ahrtal-Katastrophe eine grundlegende Reform des Bevölkerungsschutzes. Dazu gehöre eine Stärkung des BBK und bessere, ausfallsichere Frühwarnsysteme. Die Bevölkerung müsse zur Eigenvorsorge geschult werden, außerdem sollten Depots mit lebensnotwendigen Gegenständen wie Notstromaggregate, Zelte, Decken, Hygieneartikel und medizinische Produkte angelegt werden.[16]

Im Februar 2022 veröffentlichte der Deutsche Städtetag ein Diskussionspapier "Bevölkerungsschutz bei unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Ereignissen";[17] die wesentlichen Forderungen darin (soweit heute noch aktuell) lauten:

  • Aufbau eigener Katastrophenschutzbehörden der Länder prüfen, um zu ganzheitlichen Lagebildern zu kommen; dafür ggf. die Rechtsgrundlagen anpassen;
  • im Bundes-Klimaschutzgesetz die Aufgabe der Klimaanpassung verankern und finanziell unterlegen;
  • Katastrophenschutz stärker auf die Folgen des Klimawandels ausrichten;
  • in den Städten Resilienz- und Klimaanpassungsmanagerinnen oder -manager mit koordinierender Funktion etablieren;
  • flexible Verwaltungsstrukturen für bessere interdisziplinäre und ganzheitliche Reaktion auf Gefahrenlagen;
  • Ausstattungskonzept des Bundes weiterentwickeln und finanziell absichern;
  • Aufbau von Cell Broadcast (CB) vorantreiben, Warn-Apps regelmäßig verbessern und verknüpfen;
  • Sirenenförderprogramm des Bundes verstetigen und verstärken;
  • Digitalfunk resilient ausgestalten, alle Gefahrenabwehrbehörden in das System einbinden;
  • Risiko- und Krisenkommunikation auf allen Ebenen verstärken und zielgruppenspezifisch ausrichten;
  • umfassende Selbstschutzprogramme und Erste-Hilfe-Ausbildung in den Kommunen etablieren;
  • integriertes und kooperatives Krisenmanagement auf allen Ebenen etablieren;
  • Einschätzungen über Risiken und Informationen über Risikomanagementpläne und -maßnahmen zwischen relevanten Akteuren austauschen und gemeinsam bewerten;
  • Bund und Länder sollen die Kommunen finanziell beim Krisenmanagement unterstützen;
  • Katastrophenschutzpläne zwischen Städten und Betreibern kritischer Infrastrukturen abstimmen und Schadensszenarien üben;
  • rechtliche Vorgaben zur Gefährdungsvorsorge überprüfen und weiterentwickeln, dabei auch eine "Nationale Reserve Gesundheitsschutz" aufbauen;
  • Personalgewinnung und Schulung für die Krisenvorsorge auf allen Ebenen verstärken.
  • Angesichts möglicher Kriegsgefahren müssten auch neue Konzepte für Schutzräume entwickelt werden.

Kurz darauf lenkte der Beginn des Ukraine-Krieges die Aufmerksamkeit auf den lange Zeit vernachlässigten Zivilschutz. So wurde bekannt, dass es in Deutschland seit 2007 kein Schutzraumkonzept mehr gibt.[18] Das BBK forderte im März 2022, die vorgesehenen Investitionen des Bundes in den Bevölkerungsschutz drastisch zu erhöhen.[19]

Im April 2022 forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) einen "völligen Neustart" beim Bevölkerungsschutz. Notwendig seien ein funktionsfähiges Alarmsystem, eine bessere Ausrüstung der Feuerwehr und die Vorratshaltung von Lebensmitteln, Medikamenten und Geräten wie Notstromaggregate für Kliniken.[20] Dafür seien, so Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg einige Wochen später gegenüber dem „Handelsblatt“, Investitionen in Milliardenhöhe notwendig. Der von den Bundesländern genannte Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro in den nächsten Jahren sei „durchaus realistisch“.[21] Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) forderte eine Modernisierung des Bevölkerungsschutzes und betonte dabei vor allem die Wertschätzung des Ehrenamtes, den notwendigen Abbau von Bürokratie und eine bessere Finanzierung.[22]

Im Mai 2023 veröffentlichte der DStGB ein Positionspapier,[23] in dem er die geforderten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes konkretisiert:

  • Die nationale Resilienzstrategie (siehe oben) zu einer gemeinsamen Resilienzstrategie von Bund, Ländern und Gemeinden weiterentwickeln;
  • den Schutz der kritischen Infrastrukturen verbessern, wobei unterschiedliche individuelle Lösungen vor Ort möglich bleiben müssen;
  • Bevölkerungsschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern, um u.a. die Zuständigkeitstrennung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz aufzuheben;
  • das Gemeinsame Kompetenzzentrum (siehe oben) um ein umfassendes effektives Meldesystem einschließlich Früherkennung, Erfassung, Darstellung und Bewertung der Situation ergänzen;
  • Fachkräfte schulen und spezialisieren, nicht nur Feuerwehr und Rettungsdienst, sondern alle Fach- und Führungskräfte in den Verwaltungen;
  • Ehrenamt stärken, z.B. durch Freistellungsregelungen für Einsätze und Ausbildung in Feuerwehr und THW;
  • Finanzierung des Bevölkerungsschutzes stärken, vor allem um die Ausstattung zu verbessern;
  • funktionsfähige Alarmierung vorhalten: Sirenen, Cell-Broadcast und das modulare Warnsystem MoWas als "Warnmittelmix";
  • durch Übungen und Information der Bevölkerung besser auf Krisen vorbereiten;
  • eine sichere Kommunikationsplattform für alle Akteure, Stakeholder und Ebenen schaffen;
  • mehr Schutzräume schaffen; die Finanzierung muss der Bund leisten, die lokalen Schutzraumkonzepte müssen gemeinsam mit den Kommunen aktualisiert werden;
  • Notreserven schaffen, z.B. medizinische Artikel, Getreide, konservierte Lebensmittel, Notstromaggregate und Schutzmasken.
  • Kriseninterventionsteams zur Abwehr von Cyberangriffen sowie ein bundesweites "Cyberhilfswerk" aufbauen.

Diese Forderungskataloge zielen überwiegend auf praktische Maßnahmen und richten sich vor allem an Bund und Länder. Zunehmend wird aber auch - beispielsweise im Positionspapier des DStGB - die Frage aufgeworfen, ob die Unterscheidung der Zuständigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz noch zeitgemäß ist. Viel spricht dafür, sie zu einem einheitlichen Konzept "Bevölkerungsschutz" zusammenzuführen.[24] Die praktischen, vor Ort von den Kommunen zu leistenden Aufgaben ändern sich dadurch natürlich nicht, wohl aber könnte bei überörtlichen Ereignissen die Koordination und die Unterstützung verbessert werden.

Finanzierung des Bevölkerungsschutzes[Bearbeiten]

Angesichts der Herausforderungen durch Extremwetter als Folgen des Klimawandels und durch die zunehmende Kriegsgefahr wird vielfach eine zu geringe finanzielle Ausstattung des Bevölkerungsschutzes kritisiert. So sagt laut "Tagesspiegel" Martin Voss, Leiter der Krisen- und Katastrophenforschungsstelle der FU Berlin: „Wir haben einen manifesten Investitionsstau“, und Sylvia Bach von der Bergischen Universität in Wuppertal wird mit dem Satz zitiert: „Das Bevölkerungsschutzsystem in Deutschland ist nicht wirklich auf einen Spannungsfall vorbereitet.“ In der Diskussion um eine Lockerung der Schuldenbremse im Vorfeld der Bildung einer schwarz-roten Koalition Anfang 2025 setzten letztlich Bündnis 90 / Die Grünen eine deutliche Erhöhung durch: Die Mittel, die für die Landesverteidigung durch Ausnahme von der Schuldenbremse zusätzlich zur Verfügung stehen, sollen nicht nur für Militärausgaben im engeren Sinn verwendet werden. Der Ansatz im Bundeshaushalt für den Bevölkerungsschutz von 500-600 Mio. € soll durch Mittel außerhalb der Schuldenbremse verdoppelt werden. Laut Martin Voss dürfte das jedoch nicht ausreichen; die Mittel würden für nachgeholte Investitionen verbraucht werden, eine Aufstockung des Bevölkerungsschutzes sei daraus nicht zu finanzieren. Laut einem vom Tagesspiegel zitierten internen Papier des Bundesinnenministeriums - noch aus der Zeit der Ampel-Koalition - würden für den Zivilschutz in den kommenden 10 Jahren insgesamt ca. 30 Mrd. € gebraucht. Das Deutsche Rote Kreuz fordert ebenfalls für den Bevölkerungsschutz im genannten Zeitraum 20 Mrd. € allein für seine Organisation. Doch Geld allein könne die Probleme nicht lösen; es fehle bereits an einer Bestandsaufnahme z.B. des verfügbaren (überwiegend ehrenamtlichen) Personals, so Expert:innen; erst recht gibt es keine Schwachstellenanalyse, die Auskunft darüber geben könnte, wo die Mittel prioritär eingesetzt werden sollten.[25]

Bevölkerungsschutz als soziale Frage denken[Bearbeiten]

Deutlich weiter wird das Thema von einer Gruppe von Autor:innen[26] gedacht, die im März 2025 forderten, den Bevölkerungsschutz als soziale Frage neu zu denken. In ihrem Thesenpapier, das schon gut eine Woche nach der Veröffentlichung von fast 300 weiteren Personen unterzeichnet worden war (Stand: 01.04.2025), stellen sie fest: "Ein starkes und demokratisches, inklusives und solidarisches Gemeinwesen ist Bedingung für eine resiliente Gesellschaft." Ein wirksamer Bevölkerungsschutz sei nicht allein vom Zustand der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen abhängig, sondern von einer resilienten Gesellschaft, die Krisen vorbeugt, mit ihnen umgehen kann und sich nicht spalten lässt. Risiken, Lasten und Chancen müssten fair verteilt werden, Prinzipien von Solidarität, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in den Kern des Handelns gestellt werden. Eine Gesellschaft, die nicht zusammenhält, sei gegenüber äußeren und inneren Gegnern verletzlich. Soziale Ungleichheit unterminiere den notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Vorsorgeprinzip müsse zum gesamtgesellschaftlichen Handlungsrahmen und zur Querschnittsaufgabe jeglichen staatlichen Handelns werden. Wehrhaftigkeit, eine Langfriststrategie, Nachhaltigkeit statt kurzfristig gedachter Effizienzkalküle und Generationengerechtigkeit seien notwendig. Bevölkerungsschutz müsse als Gemeinschaftsaufgabe aller Ebenen betrachtet werden, dabei müssten föderale Hemmnisse und Ressortdenken überwunden werden.[27]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Siehe dazu auch wikipedia, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  2. Bundesinnenministerium: Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz sorgt für verbesserte Zusammenarbeit im Krisenfall, Pressemitteilung vom 12.06.2023
  3. Bundesinnenministerium: Konzeption Zivile Verteidigung mit Link auf das Dokument zum Download ((pdf-Format, 70 Seiten)
  4. Bundesinnenministerium: Resilienzstrategie mit Link zum Download des Dokuments (pdf-Format, 112 Seiten)
  5. BBK: Umbenennung der AKNZ, 01.07.2021
  6. Siehe dazu die zusammenfassende Darstellung der Wissenschaftlichen Dienste unter Weblinks sowie die verlinkten Gesetzestexte am Schluss dieses Artikels.
  7. Siehe Landeskatastrophenschutzgesetz, §§ 2 und 3
  8. Das ganz überwiegend von Ehrenamtlichen getragene Technische Hilfswerk ist eine Bundeseinrichtung.
  9. Siehe als Beispiel: Die Rheinpfalz, Katastrophenfall: Wer für was zuständig ist, 26.11.2021
  10. Siehe dazu auch Die Gemeinde: Was tun, wenn plötzlich das Licht ausgeht?, 05.08.2024
  11. Westfälische Nachrichten: BBK: Kommunen entscheiden selbst über Warnung, 22.07.2021
  12. Bürgerportal in GL: Kreis und Kommunen richten Notfall-Informationspunkte ein, 09.12.2022
  13. Siehe z.B. #stadtvonmorgen: Städte sehen beim Zivilschutz Nachholbedarf, 10.03.2022
  14. Beispiele für die neu belebte Diskussion: Zeit, Ambrosy fordert Konzept für Bevölkerungsschutz, 18.03.2022; Behörden Spiegel: Kommunale Vorbereitung auf den Krisenfall, 13.04.2022, mit Link auf Video-Mitschnitt einer Online-Diskussion (ca. 90 min.)
  15. Zeit: Landkreise fordern bessere Vorbereitung auf künftige Krisen, 18.06.2021
  16. Oldenburger Online-Zeitung: Kommunen fordern Generalrevision des Bevölkerungsschutzes, 18.07.2021
  17. Deutscher Städtetag: Bevölkerungsschutz bei unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Ereignissen, Diskussionspapier, 03.02.2022 (mit Link zum Download im pdf-Format, 26 Seiten)
  18. #stadtvonmorgen: Städte sehen beim Zivilschutz Nachholbedarf, 10.03.2022
  19. Zeit, BBK-Präsident fordert höhere Investitionen in Zivilschutz, 22.03.2022
  20. Zeit, Kommunen fordern besseren Katastrophenschutz, 18.04.2022
  21. Oldenburger Onlinezeitung: Kommunen fordern Milliarden-Investitionen in Bevölkerungsschutz, 15.06.2022
  22. Zeit: Corona und Hochwasser: DRK für moderneren Bevölkerungsschutz, 01.07.2022
  23. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutschland krisenfest machen!, Positionspapier, 09.05.2023 (mit Link zum Download im pdf-Format, 4 Seiten)
  24. Siehe dazu auch Daniel Dettling, Föderalismus in Zeiten von Krisen und Katastrophen, 21.05.2024, in: KOMMUNAL
  25. Tagesspiegel: Ist der Bevölkerungsschutz überhaupt noch zu retten?, 22.03.2025
  26. Manuel Atug, AG KRITIS; Dr.-Ing. Sylvia Bach, Bergische Universität Wuppertal; Jens von den Berken, Ehrenamtliche Führungskraft im Bevölkerungsschutz; Leon Eckert, MdB (Grüne); Andreas Kling, con-bility; Dr. Marco Krüger, Universität Tübingen; Prof. Dr. Jakob Schirmer, HSPV NRW; Prof. Dr. Martin Voss, KFS, FU Berlin
  27. Das Thesenpapier steht als Google Doc zur Verfügung und kann weiterhin unterzeichnet werden: Den Bevölkerungsschutz als soziale Frage neu denken, März 2025

Weblinks und Materialien[Bearbeiten]

Katastrophenschutzgesetze der Länder[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]