Haushaltsvermerk

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Ein Haushaltsvermerk ist eine zusätzliche Bestimmung im Haushalt zu einer Haushaltsposition oder einem Produkt. Meist dient er dazu, bestimmte Beschränkungen im Haushaltsrecht (Haushaltsgrundsätze) punktuell zu durchbrechen, also die Spielräume der Verwaltung zu erweitern (Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit) oder zusätzliche Beschränkungen zu schaffen (z. B. Sperrvermerk).

Anders als eine Erläuterung, die einen Haushaltsansatz erklärt oder aufschlüsselt, trifft ein Haushaltsvermerk eine bindende Festlegung. Vermerke können nur bei der Haushaltsaufstellung angebracht werden und sind dann ebenso bindend wie die Haushaltsansätze selbst.

Im doppischen Haushalt sind Haushaltsvermerke seltener erforderlich als im kameralistischen, da im neuen Haushaltsrecht überwiegend nach den Regeln der Budgetierung verfahren wird und daher gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit generell gelten.

Sollten Abweichungen vom Haushaltsplan notwendig werden, die nicht durch einen Haushaltsvermerk ermöglicht werden, so steht das Mittel der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zur Verfügung; größere Veränderungen erfordern möglicherweise einen Nachtragshaushalt.

Vermerke gibt es auch im Stellenplan, siehe ku-Vermerk und kw-Vermerk.

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