Ergebnishaushalt

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Der Ergebnishaushalt oder Ergebnisplan ist der Teil des doppischen Haushaltsplans, in dem sich die Orientierung der Doppik am betriebswirtschaftlichen Denken am stärksten ausdrückt. Er stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Neben dem Ergebnishaushalt steht im Haushalt der Finanzhaushalt, der die Zahlungsvorgänge (Ein- und Auszahlungen) darstellt und damit dem kameralistischen Haushaltsplan ähnelt. Dem Ergebnishaushalt entspricht im Jahresabschluss die Ergebnisrechnung, beide sind gleich gegliedert.

Der Ergebnishaushalt ist also nicht - wie der Wortteil "Ergebnis" suggerieren könnte - eine Rechnung im Nachhinein, sondern Teil der Haushaltsplanung. Der Begriff meint das wirtschaftliche Ergebnis im Unterschied zum Finanzhaushalt, der nur Geldflüsse darstellt.

Funktion des Ergebnishaushalts[Bearbeiten]

Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der Kommune darstellen, also die effektive Wertveränderung des kommunalen Vermögens. Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen im Ergebnishaushalt gibt an, um welchen Betrag sich das Eigenkapital der Kommune im Haushaltsjahr voraussichtlich erhöht oder vermindert. Der Saldo aus der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss geht daher auch als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbedarf in die Passivseite der kommunalen Bilanz ein.

Für die zeitliche Zuordnung ist nicht - wie in der Kameralistik - der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend, sondern das Jahr, dem der Vorgang wirtschaftlich zuzuordnen ist. Wird beispielsweise im Haushaltsjahr eine Steuerzahlung fällig, so wird sie zu diesem Zeitpunkt gebucht, unabhängig davon ob der Betrag auf dem Konto eingeht. Für das wirtschaftliche Ergebnis ist es nicht von Belang, ob der Betrag als Forderung oder als Kontobestand in der Bilanz erscheint (solange kein Forderungsausfall droht). Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt resultieren teilweise aus unterschiedlichen Periodenzuordungen derselben Vorgänge.

Darstellung der Investitionen[Bearbeiten]

Bei laufenden Vorgängen wie Steuereinnahmen oder Finanzzuweisungen, Personal- oder Sachkosten sind dennoch die Unterschiede in der Darstellung zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt gering. Anders bei den Investitionen. Hier steht zumeist einer Zahlung der Erwerb eines gleichwertigen Vermögensgegenstands gegenüber (Aktivtausch), so dass eine Investition zunächst keine Veränderung des Eigenkapitals bedeutet. Der Ergebnishaushalt enthält daher in diesem Bereich nur Abschreibungen und Buchung oder Auflösung von Sonderposten. Eine differenzierte Darstellung der Auszahlungen für Investitionen findet sich im Finanzhaushalt.

Aufbau des Ergebnishaushalts[Bearbeiten]

Der Aufbau des Ergebnishaushalts wird in den Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder geregelt. Die Systematik unterscheidet sich zwischen den Bundesländern nur in Details.

Der Ergebnishaushalt unterteilt sich in Teilergebnispläne. Er beginnt mit einer zusammenfassenden Übersicht, dem Gesamtergebnishaushalt oder Gesamtergebnisplan.

Der Gesamtergebnishaushalt wird - mit geringen Abweichungen zwischen den Bundesländern - wie folgt gegliedert: Zunächst werden die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen gelistet; diese setzen sich wie folgt zusammen:

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen

  • Personalaufwendungen
  • Versorgungsaufwendungen
  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
  • Bilanzielle Abschreibungen
  • Transferaufwendungen
  • Sonstige ordentliche Aufwendungen
  • Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

Aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen errechnet sich das ordentliche Ergebnis.[1] Anschließend wird aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen das außerordentliche Ergebnis ermittelt. Das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis zusammen bilden das wirtschaftliche Jahresergebnis (Jahresüberschuss oder -fehlbetrag).

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]

Fußnote[Bearbeiten]

  1. U. U. wird aus Finanzerträgen und -aufwendungen ein Finanzergebnis gebildet; das ordentliche Ergebnis ohne das Finanzergebnis wird als "Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit" bezeichnet.

Weblink[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]